Dieses Eck-Grundstück mit Altbestand umfasst das Flurstück 41/4 der Flur 002 mit einer Größe von 805m².
Für das Grundstück ist kein B-Plan vorhanden, es gilt §34 BauGB. Das Gebäude muss sich in die Umgebung einfügen. Hierbei steht es dem zukünftigen Eigentümer offen, ob es sich um ein exklusives Einzelhaus – ggf. mit Einliegerwohnung – oder ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten unter Reet handeln soll. Allerdings muss die Nutzungsart, die bebaubare Fläche sowie die Anordnung des Gebäudes mit der Gemeinde Sylt abgestimmt werden.
– GR 150m²
– ein Vollgeschoss
– offene Bauweise
– Reetdacheindeckung
– max. 2 Wohneinheiten mit 1 DW und 1 FW
– evtl. zwei Zufahrten
Eine rechtskräftige Aussage zur Bebaubarkeit kann nur durch eine Bauvoranfrage oder Bauantrag erzielt werden. Die Lagepläne im Anhang stellen nur einen Vorentwurf dar.
Kaufangebote nehmen wir gerne entgegen.